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Das Auto in der Insolvenz

Viele Fragen werden bezüglich des Autos in der Insolvenz gestellt und jede Frage bedarf eine andere Antwort. Diese Zeilen sollen nur verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen und sind alle nur (kann) Bestimmungen!

In den meisten Fällen hat der Schuldner ein Fahrzeug, das er entweder bar bezahlt oder schon abbezahlt hat. Also ein Fahrzeug an dem Dritte keine Rechte mehr haben. Dieses Fahrzeug ist jedoch grundsätzlich in die Insolvenzmasse mit einzubeziehen und kann vom Treuhänder verwertet werden.

Von dieser Verwertung kann allerdings in bestimmten Ausnahmefällen Abstand genommen werden:

  • Die Verwertung ist teurer als der Erlös die der Masse zugeführt werden kann
  • Der Schuldner zahlt (über dritter Seite) einen dem Wert des Fahrzeuges entsprechenden Betrag in die Masse
  • Zur Ausübung seines Berufes und um seinen Arbeitsplatz zu erreichen, benötigt der Schuldner das Fahrzeug.

a) Um seinen Arbeitsplatz zu erreichen, braucht der Schuldner das Auto
Wird das Auto vom Schuldner notwendig benötigt, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen, und ist der Arbeitsplatz nicht oder nicht zumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, so ist das Auto unpfändbar. Bei der Frage der Zumutbarkeit ist es wie überall in der Gesetzgebung so, das feste Regeln schwer aufzustellen sind. Dennoch Schicht- und Nachtdienste sowie Entfernungen zur Arbeit können bei der Bewertung eine Rolle spielen.
Ist das Fahrzeug geschützt, bedeutet das nicht, dass der Schuldner eine Luxusklasse behalten darf. Auch ist es wichtig zu wissen, wenn der Schuldner Eigentümer ist und benötigt die Ehegattin das Auto, um den Arbeitsplatz damit zu erreichen, greift der Schutz nicht. 
b) Das Auto hat nur einen geringen Wert
Wenn das Auto nur noch einen geringen Restwert hat und bei einer Verwertung kaum etwas heraus kommen würde, besteht eine Ausnahme. In diesem Fall muss das Interesse des Schuldners an dem Erhalt des Fahrzeugs, der viele Kinder hat oder vielleicht auf dem Lande lebt, gegenüber dem Interesse der Gläubigergemeinschaft an einer Verwertung des Autos abgewogen werden. Ganz ausgeschlossen ist aber auch dann nicht, dass der Treuhänder auf eine Verwertung besteht, wenn er befürchtet, dass er im eröffneten Verfahren für die Steuer und Versicherung des Fahrzeuges einstehen muss (die Rechtslage zu dieser Frage ist bislang noch nicht eindeutig geklärt).

c) Der Schuldner „kauft sein Auto frei“
Vereinfachte Verwertung! Der Treuhänder wird dem Schuldner die Möglichkeit einräumen, dass er sein Auto wiedererlangt in dem der Schuldner dem Treuhänder einen bestimmten Betrag zahlt. Diese erkaufte Freigabe ist im Gesetz durch § 314 InsO geregelt. Selbstverständlich kann der Betrag nicht aus dem Vermögen des Schuldners stammen, da dieses von der Beschlagnahme erfasst wurde und dem Treuhänder sowieso gehört. Der Schuldner sollte sich schon im Vorfeld ein genaues Bild darüber machen, was ihm das Auto wert ist. 

d) Der Schuldner nutzt ein Auto aus der Familie
Ein Auto und nicht Eigentum des Schuldners kann nicht verwertet werden aber es wirft fragen auf. Insolvenzrechtlich ist es nicht zu beanstanden, wenn der Schuldner den Wagen seines Vaters oder Schwester nutzt. Wer Eigentümer ist, richtet sich dabei nicht zwingend danach, wer Halter ist. Treuhänder werden aber sehr skeptisch, wenn der Schuldner behauptet, das Auto gehöre seiner Schwester. Situationen, die den Anschein erwecken können, es seinen Scheingeschäfte vorgenommen worden, sollten immer plausibel belegt werden können.

  • Der Schuldner besitzt ein finanziertes Auto, das an die Bank sicherungsübereignet ist

Im normalen Leben werden Autos häufig finanziert. In allen Fällen wird zur Sicherung des Kaufpreises eine Sicherungsübereignung des Autos vorgenommen. Der Verkäufer erhält sein Geld von der Bank und macht Schulden. Erst mit vollständiger Zahlung des Kredites wird eine Rückübertragung des Eigentums erfolgen. Obwohl der Schuldner nicht Eigentümer des Autos ist, muss das Auto unter Angabe des Sicherungsrechts im Vermögensverzeichnis angegeben werden.
a) Verwertung des Auto
Das Auto gehört in der Insolvenz des Schuldners nicht zu dessen Vermögen, weil der erst mit vollständiger Bezahlung Eigentümer wird. Der Bank steht ein Absonderungsrecht zu.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren muss die Bank sich selbst um die Verwertung kümmern und darf den Erlös behalten.
b) Wahlrecht
Sollte der Schuldner schon ein Teil des Kredits zurückgezahlt haben, kann es sein, dass der Zeitwert des Autos höher ist, als der noch offenen Restbetrag an die Bank.
In diesem Fall wäre es sinnvoll, wenn der Schuldner den Wagen verkaufen könnte, um so nach der Zahlung des Restkredits einen Überschuss zuhalten. Damit ein solcher Überschuss nutzbar gemacht wird, hat der Treuhänder Wahlrecht zur Erfüllung Ablehnung, oder Weiterführung des Vertrages.
c) Die Erfüllung
Hier tritt der Treuhänder in die bisherigen vertraglichen Verpflichtungen des Schuldners.  Somit muss er die Kreditraten zahlen. Hierbei muss der Kreditgeber (Absonderungsberechtigte) den Vertrag weiter erfüllen, es sein denn, er hat vertraglich vereinbart, dass bei einer Verschlechterung der Vermögenslage ein Auflösungsrecht besteht. Diese Klausel ist in allen Kreditverträgen verankert, sodass der Kreditgeber zur weiteren Erfüllung des Vertrages nicht gezwungen ist.
d) Die Ablehnung
Der Treuhänder wird jedoch in der Regel kein nennenswertes Interesse an einer Fortführung des Vertrages haben und Sie ablehnen. Hiermit kann die Bank nicht mehr die Ratenzahlung verlangen sondern nur noch einen Schadenersatzanspruch.
f) Weiterführung
Ist das Auto für den Treuhänder nicht interessant, wird er ihn freigeben und die Verwertung dem Absonderungsberechtigten überlassen. Der kann unter Umständen auf eine Verwertung verzichten, wenn der Schuldner die Raten aus dem unpfändbaren Einkommen erfüllt.
Tip: Ein liquider Dritter kann den Vertrag mit allen rechten und Pflichten (auch schon vor der Insolvenzantragsstellung) übernehmen. Dies ist vor der Verfahrenseröffnung aber nur dann unproblematisch, wenn klar ist, dass hierdurch kein für die Masse verwertbarer Vermögensgegenstand beiseite geschafft wird.
3. Abzahlungskauf unter Eigentumsvorbehalt
Auch in diesem Fall besteht das oben beschriebene Wahlrecht des Treuhänders. Er kann das Auto behalten und verwerten, wenn er den Kreditvertrag weiter erfüllt, dies wird er in der Regel aber nicht tun.
4. Der Schuldner hat das Auto geleast
a) Erfüllung oder Aussonderung
Im Regelfall wird der Treuhänder in der Verbraucherinsolvenz wohl nicht die Vertragserfüllung wählen. Lehnt der Treuhänder die Erfüllung ab, so wird der Vertrag hinfällig. Der Leasinggeber kann aufgrund seines Aussonderungsrechts das Auto vom Treuhänder herausverlangen, verwerten und seinen Schadenersatzanspruch aus der Nichterfüllung des Vertrages als Insolvenzforderung anmelden.

Sie sehen selbst, das Auto behalten oder nicht ist in der Regel sehr schwierig zu beantworten, denn bei dieser Beantwortung ist es wie überall in der Gesetzgebung so, das feste Regeln schwer aufzustellen sind. Aber gehen Sie bitte davon aus, dass wenn der Treuhänder/Verwalter eine Lösung gefunden hat, dass er diese auch mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen wird.

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