Im monatlichen Haushaltsplan übersteigen also die Ausgaben die Einnahmen, und die Schuldner können auch in absehbarer Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Überschuldung ist damit auch nicht mehr nur ein Problem der unteren sozialen Schicht, sondern finden sich auch zunehmend in der Mittelschicht. Die Gründe für die Überschuldung sind Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung. Seltener dagegen sind unüberlegtes Konsumverhalten und schlechte Haushaltsführung.
Geldprobleme dauerhaft in den Griff zu bekommen setzt zunächst voraus, einen genauen Überblick über Ihre finanzielle Situation und über ihren Einnahmen und Ausgaben zu erhalten.
Dazu erstellen Sie am besten eine Liste aller von Ihnen noch zu bezahlenden Verbindlichkeiten. Jeden noch so kleinen Betrag sollten Sie akribisch genau mit Datum der Fälligkeit auflisten. So erhalten Sie einen ersten, genauen Überblick über Ihre Schulden.
Das heißt auch, das Sie vorhandene Rechnungen, Kaufverträge, Darlehensverträge, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sortiert in einem Ordner abheften. Um einen noch besseren Überblick zu erhalten, beantragen Sie zusätzlich eine Schufa- Selbstauskunft unter www.schufa.de
Die Firma InFoScore ist nach der Schufa die größte Auskunftei Deutschlands. Auch hier können Sie eine Selbstauskunft unter
infoscore Consumer Data GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden
[Siehe auch unter Links]
schriftlich beantragen.
Folgende persönliche Daten sollte Ihre Anfrage beinhalten:
Mit dem zweiten Schritt befassen Sie sich mit den laufenden Kosten. Wo können Sie Kosten sparen? Der Haushaltsplan (auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genannt) kann hier große Dienste leisten. Wenn Sie ohne zu flunkern einmal haargenau auflisten, was Sie in einem Monat für Lebensmittel, Miete, Auto und Freizeit so ausgeben, dann haben Sie recht schnell den Überblick darüber wo das Geld bleibt. Bei den aktuellen Rechnungen haben Miete, Strom etc. absolute Priorität. Achten Sie darauf, dass Sie immer Ihre Miete und Ihre Energiekosten bezahlen, damit kein Rückstand entsteht.
Rückstände dieser Zahlungen können erhebliche Folgen nach sich ziehen:
Z. B. die fristlose Kündigung der Wohnung, die Zwangsräumung so wie die Sperrung der Stromzufuhr. Bevor dies aber passiert, stellen Sie lieber Zahlungen an andere Gläubiger zurück.
Sollte Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen oder hat er Sie schon gekündigt und die Räumungsklage erhoben, dann sollten Sie sich umgehend beim Sozialamt melden und die Übernahme der Mietschulden nach § 34 SGB XII beantragen.
Als ALG II- Empfänger wenden Sie sich an Ihren dortigen Sachbearbeiter. Auch in diesem Fall gibt es nach § 22 SGB II eine Möglichkeit der Übernahme der Schulden in der Regel als Darlehen.
Diese Hilfen gelten auch für Energieschulden, wenn die Energiewerke mit einer Stromsperre drohen.
Sollte von Amtswegen bereits eine Räumungsfrist festgesetzt sein, Ihnen es aber trotz intensiver Suche noch nicht gelungen ist, eine geeignete Ersatzwohnung zu finden, können Sie beim Amtsgericht mindestens 14 Tage vor einer bevorstehenden Räumung einen Antrag auf Verlängerung der Frist beantragen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Kosten einzusparen. Auch wenn es auf den ersten Blick kleine Beträge sind, sollten Sie diese Möglichkeiten nutzen und beibehalten. Mit den eingesparten Geldern können Sie so Ihre Schulden abbauen.
Verhandeln Sie mit den Gläubigern über Ratenzahlungen. Oft sind diese schon mit Kleinstraten (über 10 oder 15 € monatlich) einverstanden, wenn Sie nur den guten Willen erkennen. Auch wenn Sie nichts zahlen können, sollten Sie sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen und Ihre Situation schildern. Das ist immer noch besser, als weitere Schritte wie z. B. Sach- oder Kontopfändungen, zu riskieren.
Sollte dass Kind aber schon in den Brunnen gefallen sein, dann prüfen Sie bitte unbedingt die Richtigkeit der Forderung. Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde, aus der ein Gläubiger 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben kann, sofern Sie es versäumen gegen diesen Bescheid Widerspruch bei Gericht einzulegen. Denken Sie bitte immer daran, dass das Gericht nicht prüft, ob diese Forderung berechtigt ist.
Unterschreiben Sie grundsätzlich keine vom Inkassobüro bzw. Inkassoanwalt formulierten Schuldanerkenntnisse und Selbstauskunftsbögen! Besser: Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle bei der Beurteilung solcher Schreiben unterstützen, oder wenden Sie sich direkt vertrauensvoll an uns.
Kontaktdaten, siehe unten.
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